Wofür steht DSGVO?
DSGVO steht für „Datenschutz-Grundverordnung“ (Verordnung (EU) 2016/679) und legt in ihrer grundlegendsten Form fest, wie personenbezogene Daten rechtmässig verarbeitet werden sollten (einschliesslich der Art und Weise, wie sie im Allgemeinen erfasst, verwendet und geschützt werden, oder wie mit ihnen umgegangen wird).
Damit soll der Datenschutz für alle Personen gestärkt werden, deren personenbezogene Daten in den Geltungsbereich der DSGVO fallen. Die Kontrolle über diese Daten soll wieder in ihre Hände gelegt werden.
Was genau versteht man unter „Personenbezogene Daten“?
Personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO sind alle Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen. Dazu gehören auch Informationen, die, wenn diese erfasst werden, zur Identifizierung einer Person führen können.
Dies gilt auch für Daten, die pseudonymisiert oder verschlüsselt wurden, solange die Verschlüsselung/Anonymisierung umkehrbar ist. Dies bedeutet, bezüglich der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen, dass die Entschlüsselungscodes getrennt von den pseudonymisierten Daten aufbewahrt werden müssen.
Beispiele für personenbezogene Daten sind unter anderem grundlegende Identitätsdaten wie Namen; medizinische, genetische und biometrische Daten; sowie Webdaten wie IP-Adressen, persönliche E-Mail-Adressen, politische Meinungen und Daten zur sexuellen Orientierung.
Beispiele für nicht-personenbezogene Daten sind Firmenregistrierungsnummern, universelle E-Mail-Adressen von Unternehmen, wie z.B. info@company.com, und anonymisierte Daten.
Was bedeutet Compliance? Welche Massnahmen sind hierfür erforderlich?
Grundsätzlich müssen Sie zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften Massnahmen ergreifen, um verantwortungsvoll mit den personenbezogenen Daten umzugehen, die im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit verarbeitet werden, sowie die damit verbundenen Informationspflichten erfüllen. Diese Massnahmen können oft schwierig umzusetzen sein und einschränkend auf Ihre Geschäftsaktivitäten wirken.
Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften im Onlinebereich ist jedoch eine wertvolle Wachstumschance für Ihre Website/App: Sie können Ihren Ruf als zuverlässiges/seriöses Unternehmen schützen und weiter ausbauen, Ihre Nutzerzahlen und Ihren Umsatz steigern
Was bedeutet das für mich?
Laut dem neuen Datenschutzgesetz (DSGVO) welches am 01.09.2023 in Kraft getreten ist, müssen alle Websitebetreiber, die Daten von Besucher auf Ihrer Website ermitteln, u.a. dies in den Datenschutzerklärungen ausschildern. Das hier erwähnte Beispiel ist nicht abschliessend.
Wir als Registrar stellen ein Analysetool zur Verfügung, welches die Website unserer Kunden scannt und bei mutmasslichem Fehlen von Datenschutzbestimmungen eine automatisierte Nachricht an den betroffenen Kunden schickt.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Kanzlei mit juristischen Experten sind und dementsprechend keine Empfehlung oder Beratung darüber liefern können, ob und welche Datenschutzbestimmungen Sie auf Ihrer Website hinterlegen müssen. Es handelt sich hierbei um ein komplexes und juristisch anspruchsvolles Gebiet, welches nur von darauf spezialisierten Juristen korrekt bearbeitet werden kann.
Hier finden Sie Informationen über das neue Datenschutzgesetz der Schweiz:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90134.html
Wir können Ihnen jedoch unser Produkt Iubenda empfehlen, welches von juristischen Fachpersonen verwaltet wird. Darin können Sie u.a. auf Ihre Website zugeschnittene Datenschutzbestimmungen erstellen. Das Produkt Iubenda hilft Ihnen bei der Erstellung einer Datenschutzbestimmung, Cookie-Bestimmungen, bei der Erstellung eines Cookie-Banners sowie AGBs. Hierbei wird Ihre Website gescannt und bereits genutzte Dienste wie bspw. YouTube-Videos, Google Analytics auf Ihrer Website automatisch in die Datenschutzbestimmungen inkludiert. Das Produkt Iubenda hilft Ihnen Schritt für Schritt, die vom DSGVO gestellten Anforderungen umzusetzen. Die Umsetzung benötigt etwas Zeit, da in Iubenda alle Inhalte ausführlich beleuchtet und analysiert werden. Doch der Aufwand lohnt sich und schützt, sofern korrekt angewendet, vor möglichen rechtlichen Konsequenzen.
Aktivieren von Iubenda
- Um Iubenda nach dem Kauf zu aktivieren, gehen Sie zu Ihrem Bedienfeld.

2. Sobald Sie sich angemeldet haben, finden Sie auf der rechten Seite unter AKTIVIERUNG AUSSTEHEND alle Produkte, die Sie gekauft haben. Klicken Sie zum Aktivieren auf das Produkt.
Wenn Sie das Produkt nicht finden, klicken Sie auf Alle anzeigen unten oder warten Sie 15 Minuten, bis es auf Ihr Panel geladen wird.

3. Sobald Sie auf das Produkt klicken, beginnt der Aktivierungsprozess. Geben Sie den Domainnamen in der ersten Zeile ein, wählen Sie die Sprache im Dropdown-Menü und klicken Sie auf Produkt einstellen.
Klicken Sie dann auf Verbinden, um Ihr Iubenda-Paket zu verwalten.

4. An dieser Stelle sehen Sie das Panel mit dem Produkt, das Sie gekauft haben, und im Voraus die verfügbaren Upgrades.
Klicken Sie an dieser Stelle einfach auf den Namen der Website, auf der Sie Ihre Informationen, Cookies Banner und andere in Ihrem gekauften Paket inkludierten Dienstleistungen generieren möchten.

Weitere Anleitungen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.swizzonic.ch/privacy-und-cookie-generator/cmp-tcf-schweiz